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Allgemeine Geschäftsbedingungen

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Hess & Co GmbH, Borsigstraße 1, 63110 Rodgau und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen.

c) Vertragsschluss
Die Darstellung des Sortiments im Internet-Shop von der Hess & Co GmbH ist freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang über diese Website besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus bzw. erstellt sich diese mittels des Generators. Im zweiten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit einen Kundenaccount anzulegen und dort die erforderlichen Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift einzugeben, bzw. soweit der Kunde bereits einen Kundenaccount besitzt, kann er sich mittels seiner Zugangsdaten einloggen. Im dritten Schritt wählt er die Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button "zahlungspflichtig bestellen" bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Hess & Co GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Hess & Co GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen die Hess & Co GmbH und dem Kunden zustande. Der Vertragstext wird von der Hess & Co GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

d) Individueller Kundenauftrag
Hess & Co GmbH  wird auch individuell auf Kundenauftrag tätig. Hierfür beauftragt der Kunde nach Absprache die Hess & Co GmbH (Kundenauftrag). Mit dem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Hess & Co GmbH ist berechtigt, dass in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Tagen nach Eingang des Auftrages per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Hess & Co GmbH und dem Kunden zustande.

e) Kundenaccount
Zur komfortablen Nutzung des Angebotes der Hess & Co GmbH ist es empfehlenswert einen Kundenaccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch die Hess & Co GmbH erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button "Registrieren" bestätigt. Der Kunde erhält hierauf eine Bestätigungsmail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn der Kunde sich erstmals mit diesen Angaben auf der Website von Hess & Co GmbH einloggt, ist die Registrierung abgeschlossen. Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Kunde trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf anderer Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden.

§ 2 Lieferung

a) Teillieferungen
Die Hess & Co GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Hess & Co GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Hess & Co GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Hess & Co GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Hess & Co GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Hess & Co GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Hess & Co GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

f) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch die Hess & Co GmbH innerhalb von 10 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

§ 3 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich,soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, zzgl. Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der Hess & Co GmbH in Rodgau vereinbart wird.

b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Hess & Co GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Hess & Co GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Hess & Co GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an Hess & Co GmbH , die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

b) Freistellung
Der Kunde hält Hess & Co GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Hess & Co GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Hess & Co GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da Hess & Co GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Die von der Hess & Co GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Hess & Co GmbH . Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an der Hess & Co GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde der Hess & Co GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Hess & Co GmbH . entstandenen Ausfall.

c) Weiterveräußerung
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an der Hess & Co GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Hess & Co GmbH  die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. der Hess & Co GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für der Hess & Co GmbH . In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Hess & Co GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Hess & Co GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der Hess & Co GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der SHess & Co GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für der Hess & Co GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an der Hess & Co GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Hess & Co GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der Hess & Co GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der Hess & Co GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist der Hess & Co GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

§ 6 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Im Falle eines Mangels leistet die Hess & Co GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache geht bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Hess & Co GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

e) Prüfung und Freigabe
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur ggf. übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen und Mängel sofort zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über, sofern es sich nicht um einen Fehler handelt, der erst nach der Druckfreigabe entsteht oder erst danach erkannt werden kann. Dies gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

§ 7 Haftung

a) Haftungsausschluss
Die Hess & Co GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet die Hess & Co GmbH nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Hess & Co GmbH in Rodgau vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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